Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) zwischen RoboMark GmbH (nachfolgend „RM“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ genannt)

Allgemeines

In den AGB wird der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist folglich immer eingeschlossen. Die vorliegenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen RM und dem Kunden für alle Reparatur- und Serviceleistungen, Kostenvoranschläge, Dienstleistungen, Verkauf, Einbau von Ersatzteilen und Zubehör. Sie gelten unabhängig von der Form (schriftlich, mündlich) oder dem Ort des Vertragsabschlusses. Vertragsabschluss Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen zwischen RM und dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch RM zustande („Auftragsbestätigung“). Vertragsbestimmungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit RM diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.

Preise

Der vereinbarte Preis versteht sich netto ab Werk (EXW Hünibach) in Schweizer Franken exklusive MWST, ausser es ist explizit erwähnt, dass die MWST inbegriffen ist. Der Gesamtbetrag ist ohne Abzüge oder Rückbehalte zu zahlen. Teilbeträge sind jeweils nach Vereinbarung fällig. Eine Verrechnung des Kunden mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Sämtliche Nebenkosten, wie zum Beispiel für Fracht und Versicherungen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallen. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, einen Verzugszins von 5% zu entrichten.

Reserve-Material beim Kunden

RM kann dem Kunden verschiedenes Reserve-Material zur Verfügung stellen. Dies erlaubt es dem Kunden die Einsatzbereitschaft, im Falle eines Problems, schneller wieder sicherzustellen. Dieses Material bleibt rechtlich im Besitz von RM, bis der Kunde es auspackt und einsetzt. Zu diesem Zeitpunkt geht der Besitz zum Kunden über und er ist verpflichtet, den entsprechenden Preis dafür zu bezahlen. Die Rechnung wird im Zusammenhang mit dem Unterhalt Ende des Jahres gestellt.

Telefonischer Hotline Support

RM kann dem Kunden Telefonischen Hotline Support, mit einer spezifizierten Anzahl «Event-Tickets», offerieren. Der Kunde muss 4 Wochen vor dem ersten Einsatz der Roboterbojen die Daten der Einsätze, an denen er den Service in Anspruch nehmen will, kommunizieren. Zusätzlicher Hotline-Support wird zu CHF 100.00/Stunde verrechnet, jedoch mindestens CHF 100.00 pro Ereignis. Die Hotline kann von 08h00 bis 20h00 MEZ in Anspruch genommen werden. RM bemüht sich Probleme jeglicher Art, die mit dem Betrieb der Roboterbojen zu tun haben, zusammen mit dem Kunden über Telefon oder per E-Mail zu lösen.

Zahlungsmodalitäten/Verrechnung/Verzug

RM ist berechtigt, bei Auftragserteilung, eine angemessene Vorauszahlung, oder Akontozahlungen zu verlangen. Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Produktes und Aushändigung der Rechnung, in bar oder per Zahlungsanweisung fällig, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung. Der Verzugszins ab Zahlungsziel beträgt 5%. Mahnungen werden mit CHF 30.00 Verarbeitungsgebühr berechnet. RM ist dazu berechtigt, das Inkasso einer fälligen Forderung einem Dritten zu übertragen. Die Kosten dieser Drittleistung gehen zu Lasten des Kunden.

Eigentumsvorbehalt

RM behält sich vor, bis zur Befriedigung ihrer Forderungen das Retentionsrecht nach den Art. 895 ff. ZGB geltend zu machen.

Versicherung

Der Kunde hat seine eingelagerten oder deponierten Waren während der ganzen Vertragsdauer gegen alle direkten und indirekten Schäden selber zu versichern, wie z.B. Brand, Elementarereignisse, Diebstahl, Tierschäden, Glasbruch, Vandalismus oder andere Ereignisse. Eine Versicherung durch RM erfolgt nicht.

Gewährleistung für Reparatur- und Serviceleistungen

RM verpflichtet sich, die Arbeiten fachgerecht auszuführen oder durch Dritte fachgerecht ausführen zu lassen. RM haftet für die Dauer von 12 Monaten nach Ablieferung („Gewährleistungsfrist“) gemäss den nachfolgenden Bestimmungen. Der Kunde hat die Ware nach der Übernahme umgehend im Hinblick auf allfällige Mängel zu überprüfen. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde bei RM spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Übernahme schriftlich zu rügen. Bei verdeckten Mängeln sollte dies innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des betreffenden Mangels erfolgen. Unterlässt der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten von RM als genehmigt und es werden damit jegliche Mängelrechte verwirkt. Für Nachbesserungsarbeiten im Rahmen dei Gewährleistung übernimmt RM die Gewährleistung im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, allerdings nur bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht sofort geeignete Massnahmen zur Schadensminderung trifft oder wenn der Kunde (oder Dritte) ohne die schriftliche Zustimmung RM Arbeiten ausführen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verfallen mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Erweist sich die Ware oder Teile derselben als schadhaft und sind diese Mängel nachweislich auf mangelhafte Ausführung oder auf fehlerhaftes, von RM geliefertes Material zurückzuführen, so wird RM diese Mängel innerhalb einer angemessenen Frist durch Instandstellung oder Auswechseln von schadhaften Teilen beseitigen. Voraussetzung ist, dass RM diese Mängel während der Gewährleistungsfrist unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Sachmangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Soweit ein fristgerecht gerügter Sachmangel vorliegt, der auf die Arbeiten resp. Leistungen RM zurückzuführen ist, hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Kunde allfällige Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb vornehmen lässt, fällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich dahin. RM ist entsprechend auch nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ausgewechselte Ersatzteile fallen in das Eigentum von RM.

Ausgebildetes Personal

Der Einsatz der Roboterbojen ist nur durch Personen, die von RoboMark GmbH ausgebildet worden sind, zu erfolgen. Dies ist insbesondere wichtig, um allfällige Verletzungen und Schäden bei unsachgemässer Handhabung vorzubeugen. Garantieleistungen für Schäden und Abnützungen, die durch nicht-ausgebildetes Personal erfolgen, können nicht in Anspruch genommen werden.

Garantie für Ersatzteile und Zubehör

Soweit die Ersatzteile und das Zubehör über eine laufende Herstellergarantie verfügen, gilt ausschliesslich diese und die gesetzliche Gewährleistung wird in gesetzlich zulässigem Umfang ausgeschlossen. Soweit keine Herstellergarantie besteht, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden für Ersatzteile und Zubehör innerhalb von 2 Jahren ab der Lieferung. Für aufblasbare Komponenten, wie Rümpfe und Bojenstrukturen, können nur sehr bedingt Garantieleistungen gefordert werden, da diese explizit und mit der notwendigen, sachgemässen Sorgfalt gehandhabt werden müssen. Tritt innerhalb der Garantiefrist / Gewährleistungsfrist ein fristgerecht gerügter Mangel auf, so hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf den kostenlosen Umtausch der Ware. Ist der kostenlose Umtausch der Ware nicht möglich, so hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Netto-Kaufpreises gegen Rückgabe der mangelhaften Ware.

Haftung

RM haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenszufügung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist demnach – in gesetzlich zulässigem Umfang – ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von RM für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens RM resp. der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen etc. obliegt dem Kunden. Eine etwaige Haftung von RM bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer besonders vereinbarten Garantie oder nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt vorbehalten. In gesetzlich zulässigem Umfang wird folglich jegliche Haftung für Schäden und Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Arbeiten zurückzuführen sind, vollständig ausgeschlossen.

Der Kunde übernimmt ausschliesslich alleine die volle Haftung für jegliche Schäden an Personen, Infrastruktur oder Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit dem Einsatz und Lagerung der Roboterbojen und deren Batterien passieren. Es ist insbesondere auf Artikel 5 der BSV, allgemeine Sorgfaltspflicht, hinzuweisen.

Der Schiffsführer vergewissert sich, ob das Befahren eines Gewässers gefahrlos möglich ist. Er passt die Fahrt den örtlichen Gegebenheiten an und trifft alle Vorsichtsmassnahmen, welche die Sorgfaltspflicht gebietet; er vermeidet insbesondere:

a. Gefährdung oder Belästigung von Menschen;

b. Beschädigung anderer Schiffe, fremden Gutes, der Ufer und der Ufervegetation oder von Anlagen jeder Art im Gewässer und an dessen

Ufer;

c. Behinderung der Schifffahrt und der Fischerei;

d. Verunreinigung des Wassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften.

Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung (z.B. per E-mail) durch RM verwendet werden dürfen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten durch RM entsprechend an den Importeur und/oder autorisierten Partnern/Dienstleistern weitergeleitet werden. Die Daten werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den schweizerischen Bestimmungen zum Datenschutz verwendet. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte. Sollte der Kunde mit dem Erhalt von elektronischer Werbung bzw. Befragung im Hinblick auf die Kundenzufriedenheit, Werbung nicht einverstanden sein, hat dieser eine entsprechende schriftliche Erklärung an RM zu übermitteln.

Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, hat das keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Kunde und RM verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck des Vertrages möglichst nahekommen.

Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils zum Zeitpunkt des Auftrages. RM behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuelle Version wird auf der Homepage von RM veröffentlicht oder kann in Hünibach abgeholt werden.

Gerichtsstand

Im Falle eines Konfliktes findet einzig Schweizerrecht Anwendung. Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten befindet sich in Thun.